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Verantwortungsvolle Kapitalanlage

Die Erfüllung der Verträge von Kunden und Mitgliedern hat oberste Priorität. Dazu gehört für die Barmenia auch, dass bei Investitionsentscheidungen die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft berücksichtigt wird. So fließen neben Renditeerwartungen auch Umwelt- und Sozialaspekte in Kapitalanlageentscheidung ein.

Diese ganzheitliche Betrachtung hat die Barmenia mit ihrem Bekenntnis zu den Grundsätzen für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen* unterstrichen.

Am 25. September 2014 wurden die Barmenia Versicherungen als Unterzeichner auf der Internetseite www.unpri.org veröffentlicht.

Mit der Unterschrift verpflichtet sich die Barmenia, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte bei Investitionsentscheidungen zu beachten. Somit müssen sog. ESG-Aspekte in die Analysen und das Portfoliomanagement integriert werden und von Unternehmen im Dialog den Schutz der Umwelt (engl. Environment), die Einhaltung sozialer Standards (engl. Social) und gute Unternehmensführung (engl. Governance) verlangt werden.

Der Barmenia-Weg

  • Die Barmenia bekennt sich zu den Grundsätzen für verantwortungsvolles Investieren der Vereinten Nationen.
  • Die Barmenia versichert, dass sie mit Augenmaß Wirtschaftlichkeit, soziale Verantwortung und Umweltbewusstsein in die Anlageentscheidungen einbezieht.

Dazu gehört, dass

  • die Barmenia keine Kundengelder in Staaten und Unternehmen investiert, die gegen die Werte des Unternehmens verstoßen.
  • die Barmenia keine Kundengelder in Unternehmen investiert, wenn sie gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen.

Grundsätze der Principles for Responsible Investment (PRI):
Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.

Für verantwortungsvolle Investitionsentscheidungen sind Negativ- bzw. Ausschlusskriterien üblich. Diese legen fest, in welche Staaten oder Unternehmen kein Geld investiert wird. Diesen Prozess hat die Barmenia im Jahr 2015 auf den Weg gebracht. Dabei war es der Barmenia wichtig, dass Investitionsentscheidungen nicht gegen das eigene Werteverständnis verstoßen. Aus diesem Grund wurde das damalige Leitbildteam, das aus Vertretern aller Hierarchieebenen vom Auszubildenden bis zum Vorstandsvorsitzenden besteht, in die Diskussionen einbezogen. Die Diskussionsrunde vervollständigten die internen Kapitalanleger und Vertreter des damaligen Datenproviders, die mögliche Ausschlusskriterien vorstellten. Die Barmenia-Ausschlusskriterien wurden mit den unabhängigen Experten des Nachhaltigkeitsbeirats besprochen und abschließend vom Vorstand beschlossen.

Die Barmenia versteht das Nachhaltigkeitsmanagement als Weg, auf dem Zwischenziele gesetzt werden, die kontinuierlich geprüft und mit Augenmaß weiterentwickelt werden. So galten die Ausschlusskriterien zuerst für alle Neuinvestitionen. Seit September 2019 wurde der Bestandsschutz für Wertpapiere mit negativen Nachhaltigkeitsmerkmalen aufgehoben, wobei immer auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit im Sinne der Versichertengemeinschaft gewahrt bleiben muss. Auch die Ausschlusskriterien selbst werden weiterentwickelt, z. B. wurde das Ausschlusskriterium zu Global Compact hinzugefügt.

Alle Ausschlusskriterien gelten für alle Assets im Direktbestand, in den Spezialfondsmandaten Aktien und Corporates sowie für neue Mieter*innen unserer Gebäude.

Ausschlusskriterien für Unternehmen als Herausgeber von Wertpapieren (Emittenten):

  • Herstellung von oder Handel mit geächteten Waffen (Streubomben, Landminen etc.) sowie konventionelle Waffen und konventionelle Waffenkomponenten
  • Herstellung von Bioziden (Chemikalien, die von der WHO als extrem gefährlich eingestuft werden)
  • Ertrag aus Kohleförderung
  • Ertrag > 30% aus Kohleverstromung
  • Umsatz > 5% Ölsande
  • Umsatz > 5% Ölschiefer
  • Umsatz > 5% bei Tabakproduzenten, Tabakwarenlieferanten, Tabakhändlern
  • Bei der Behandlung von Arbeitnehmern Verstoß gegen Prinzipien, die die ILO als grundlegend ansieht: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung sowie systematische Umgehung von Mindestarbeitsstandards. Dies gilt für die Unternehmen selbst sowie für deren Zulieferer, Subunternehmer.
  • Verstoß gegen Menschenrechte über Arbeitsverhältnisse hinaus, z.B. Inkaufnahme von Gefährdung der Kunden, Menschenhandel, Gewaltanwendung, Verletzung der Selbstbestimmungsrechte. Dies gilt für die Unternehmen selbst sowie für deren Zulieferer, Subunternehmer.
  • Verstoß gegen einen oder mehrere der zehn Prinzipien der UN GLOBAL COMPACT
  • Verstoß gegen gute Unternehmensführung

Ausschlusskriterien für Staaten als Emittenten:

  • Verstoß gegen Arbeitsrechte hinsichtlich Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Sicherheit und Gesundheit
  • Autoritäre Regime
  • Juristische Diskriminierung gesellschaftlicher Gruppen, z.B. Frauen, Behinderte, Minderheiten
  • Weite Verbreitung von Kinderarbeit
  • Verstoß gegen Menschenrechte, z. B. politische Willkür, Folter, Bewegungs- und Religionsfreiheit
  • Massive Einschränkung der Presse- und Medienfreiheit
  • Praktizierung der Todesstrafe*

Für die globale Analyse und Umsetzung kooperieren die Barmenia-Unternehmen mit der Ratingagentur MSCI ESG Research LLC

*Die Barmenia behält sich zur Portfoliosteuerung vor, Investments in US Treasuries bis max. 3 % des Kapitalanlagevolumens zu tätigen.

Der Anteil an Aktien im Portfolio der Barmenia-Unternehmen ist relativ gering. Die der Barmenia gehörenden Aktien werden weitgehend in Fonds gehalten. Die aktive Aktionärspolitik spielt daher nur eine untergeordnete Rolle.

Die Barmenia-Unternehmen stehen mit einer Vielzahl von Marktteilnehmern in ständigem Kontakt. Dies betrifft sowohl potenzielle Kapitalnehmer als auch Vermögensverwalter und andere Investoren. Die Barmenia wird ihre ganzheitlich nachhaltige Ausrichtung auch im Bereich der Kapitalanlagen sowie das Interesse an einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommunizieren. Genaue Informationen zu einzelnen Themen wird die Barmenia fallweise anfordern.

Die Barmenia-Unternehmen kommunizieren die Zeichnung dieser Grundsätze und werden sie in der Branche befürworten. Dadurch wird erwartet, auch andere Marktteilnehmer dafür gewinnen zu können. Da die Barmenia einer der ersten Versicherer in Deutschland war, der das Thema "verantwortungsvolle Investitionen" so konsequent vorangetrieben hat, wird sie als Multiplikator ihr Wissen weitergeben.

Durch den Beitritt zur UNPRI-Initiative hat die Barmenia sich verpflichtet, jährlich über die Aktivitäten und die Weiterentwicklung zu berichten. Die Berichte werden vom UNPRI-Sekretariat auf der Internetseite www.unpri.org veröffentlicht. Darüber hinaus werden die finanziellen sowie nichtfinanziellen Entwicklungen im Rahmen der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichterstattung abgebildet auf geschaeftsbericht.barmenia.de sowie nachhaltigkeitsbericht.barmenia.de und auch in der Datenbank des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Darüber hinaus gibt die Internetseite nachhaltige.versicherung.de insgesamt einen Überblick über das Nachhaltigkeitsmanagement der Barmenia.

Der unabhängige Nachhaltigkeitsbeirat wird kontinuierlich über die Entwicklung in der verantwortungsvollen Kapitalanlage informiert.

www.unpri.org

geschaeftsbericht.barmenia.de

nachhaltigkeitsbericht.barmenia.de

nachhaltige.versicherung

Nachhaltigkeitsbeirat

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