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Hinweise im Zusammenhang mit schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine

Immer mehr Menschen aus der Ukraine suchen auch in Deutschland Schutz vor dem Krieg in ihrer Heimat. Etliche finden Unterschlupf bei hier lebenden Verwandten, Freunden oder sogar bei für sie Fremden.

Hier erhalten Sie wichtige Infos rund um Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie schutzsuchende Menschen aus der Ukraine zu Hause aufnehmen möchten oder aufgenommen haben.

Infos zu:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Ukrainische Pkw

Ein großer Dank an alle Helfenden!
Privathaftpflichtversicherung

Im Premium- und Top-Schutz sehen wir hilfesuchende Ukrainern, die von unseren Privathaftpflicht-Kunden in ihrem Haushalt aufgenommen werden, als mitversicherte Personen an. Dies gilt in allen Tarifgenerationen jeweils für Singles, Ehe-/Lebenspartnerschaften ohne Kinder und für Familien, auch wenn

  • kein Verwandtschaftsverhältnis zum Versicherungsnehmer besteht,
  • die ganze Familie aufgenommen wird,
  • Personen verheiratet sind.

Sach- und Mietsachschäden, die der vorgenannte Personenkreis bei im Rahmen des Vertrages mitversicherten Personen verursacht, sind ab sofort bis zu einem Betrag von 5.000 EUR mitversichert. In diesen Fällen gilt ein Selbstbehalt von 150 EUR je Schadensfall. Eine Erstattung dieser Schäden erfolgt zum Zeitwert, also unter Berücksichtigung des Alters und Zustandes der beschädigten Sache - wie in der Haftpflichtversicherung üblich.

Bringen die Ukrainer*innen Hunde mit den in Haushalt unseres Versicherungsnehmers, so gelten diese über die Vorsorgeversicherung im Rahmen der "neu hinzukommenden Risiken" als mitversichert. Normalerweise müssten diese Risiken nach der nächsten Beitragsfälligkeit gemeldet und selbst versichert werden. Bis zum 31.12.2023 verzichten wir auf diese Pflicht für Tiere von hilfesuchenden Ukrainer*innen.

Hausratversicherung

In der Hausratversicherung ist fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet, mitversichert (ohne Sachen von Mietern/Untermietern).

Die Dinge, die Flüchtende mit sich führen, sind dann über die Hausratversicherung der Gastgeberfamilie gedeckt.

Ukrainische Pkw - "Grüne Karte"

Auch in der aktuellen Situation ist es laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für Ukrainer möglich, eine Internationale Versicherungskarte ("Grüne Karte") bei ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer anzufordern. Die Versicherer übermitteln diese dann üblicherweise auf dem digitalen Weg (z. B. per E-Mail).

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Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:

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